Auto beschädigt – was tun?
Wer sein Auto beschädigt auf dem Parkplatz vorfindet, ohne dass der Verursacher sich dazu bekennt, hat ein Problem. Wie verhält man sich richtig?
Da es sich um eine Straftat handelt, sollte diese möglichst schnell bei der Polizei angezeigt werden. Die Polizei nimmt dann die Ermittlung gegen Unbekannt auf und begibt sich auf Zeugen- und Spurensuche – meist allerdings ohne Ergebnis. Sachschäden am eigenen Fahrzeug sind über die Vollkaskoversicherung versichert, so man sie hat. Möglichst schnell sollte die Versicherung über den Schaden informiert werden. Der Geschädigte kann daraufhin das Auto reparieren lassen oder eine Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag verlangen. Allerdings führt eine Schadenregulierung normalerweise auch zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Deshalb sollte man sich möglichst vorher informieren, bis zu welchem Betrag es sinnvoll ist, den Schaden selbst zu begleichen. Konnte die Polizei den Täter ermitteln, kann der Geschädigte ihm den entstandenen Sachschaden und weitere Unkosten auch direkt in Rechnung stellen. Wurde die Kaskoversicherung in Anspruch genommen, nimmt diese den Schadenverursacher in Regress. Nach Zahlungseingang wird dann auch die erfolgte Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt wieder zurückgenommen.
Quelle: Universa Versicherung
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