D&O-Versicherung - Folgenschwere Fehler der Chefs absichern

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und GmbHs sind gesetzlich verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns“ walten zu lassen. Was passiert, wenn etwas schiefläuft?

 

Aus der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht und der damit zusammenhängenden Schäden können Schadenersatzansprüche entstehen. Hat ein Unternehmen mehrere Geschäftsführer, haften sie gesamtschuldnerisch für Schäden, unabhängig davon, für welches Ressort sie verantwortlich sind. Leitende Angestellte können auch für Fehler von Mitarbeitern verantwortlich gemacht werden, die ihnen hätten auffallen müssen. Darüber hinaus ist es bei einer Anschuldigung ihre Aufgabe, nachzuweisen, dass sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen.

Wehrt Ansprüche ab

Manager, Geschäftsleute und Aufsichtsratsmitglieder haften mit ihrem ganzen Vermögen, wenn sie durch eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht versehentlich hohe Kosten verursachen. Um dieses Risiko abzusichern, wird eine „Directors & Officers“-Versicherung – kurz D&O-Versicherung – benötigt. Dabei kommt die Police nicht nur für Schäden auf, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Diese Kombination aus Managerhaftpflicht- und Managerrechtsschutz macht die D&O-Versicherung unverzichtbar. Dabei springt sie für Ansprüche des eigenen Unternehmens (Innenhaftung) sowie von Dritten (Außenhaftung) ein.

Wann zahlt die D&O?

Bei vorsätzlicher und wissentlicher Pflichtverletzung des Versicherten, bei Ansprüchen wegen Vertragsstrafen, Bußen und Entschädigungen aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung zahlt die Versicherung nicht. Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin der D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Versicherbare Gesellschaften sind unter anderem Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Vereine.

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